Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
des Regionalbüros ISO-ZERT International
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle vertraglichen Beziehungen zwischen der ISO-ZERT International und dem Auftraggeber über Zertifizierungs-, Akkreditierung, Bertaungs- und Bewertungsleistungen im Bereich von Managementsystemen sowie verwandten Dienstleistungen.
1.2 Ergänzend gelten, sofern einschlägig, die jeweiligen besonderen Bedingungen der Zertifizierungsprogramme, Akkreditierungsstellen oder Systemgeber.
1.3 Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
2. Begriffe
Begriffe wie Audit, Zertifizierungsentscheidung, Beschwerde, Einspruch, Akkreditierer und Zertifikat entsprechen den Definitionen gemäß ISO/IEC 17021-1.
3. Durchführung der Zertifizierung
3.1 Das Zertifizierungsverfahren umfasst in der Regel:
- Erstzertifizierung (Phase 1 und 2),
- regelmäßige Überwachungs- und Rezertifizierungsaudits,
- ggf. Sonder-, Nach- oder Zusatz-Audits.
3.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Mitwirkung in allen Phasen und zur Bereitstellung aller relevanten Informationen, Unterlagen und Zugänge.
3.3 Änderungen in Organisation, Eigentumsverhältnissen, Prozessen oder Managementsystemen sind dem Regionlabüro ISO-ZERT International unverzüglich mitzuteilen.
3.4 Die Zertifizierungsentscheidung wird ausschließlich vom Regionlabüro ISO-ZERT International nach Prüfung aller Audit-Ergebnisse getroffen. Ein Anspruch auf Erteilung eines Zertifikats besteht nicht.
4. Pflichten des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber hat:
- alle für das Audit notwendigen Informationen vollständig und rechtzeitig bereitzustellen,
- den Auditoren Zugang zu allen relevanten Standorten, Bereichen und Unterlagen zu gewähren,
- sicherzustellen, dass die Normanforderungen während der gesamten Zertifikatslaufzeit erfüllt bleiben.
4.2 Bei Managementsystemen für Arbeits-, Umwelt- oder Sicherheitsbereiche sind schwerwiegende Vorfälle oder behördliche Eingriffe unverzüglich zu melden.
5. Nutzung von Zertifikaten und Zeichen
5.1 Mit Ausstellung eines Zertifikats erhält der Auftraggeber ein nicht ausschließendes, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur werblichen Verwendung innerhalb des zertifizierten Geltungsbereichs.
5.2 Jede irreführende Nutzung oder Darstellung, die den Ruf des Regionlabüros ISO-ZERT International beeinträchtigen könnte, ist unzulässig.
5.3 Die Nutzung des Zertifikats endet automatisch bei Ablauf, Entzug, Aussetzung oder Kündigung des Zertifizierungsvertrags. Abgelaufene Zertifikate sind an das Regionlabüro ISO-ZERT International zurückzusenden.
5.4 Logos oder Akkreditierungszeichen dürfen nur gemäß den jeweiligen Vorgaben der [Zertifizierungsstelle] bzw. der Akkreditierungsstelle verwendet werden.
6. Beschwerden und Einsprüche
6.1 Beschwerden über den Auftraggeber oder das Regionlabüro ISO-ZERT International sind schriftlich einzureichen. Sie werden vertraulich behandelt und nach einem dokumentierten Verfahren bearbeitet.
6.2 Einsprüche gegen Zertifizierungsentscheidungen sind innerhalb eines Monats nach Zustellung der Entscheidung einzulegen.
7. Vertraulichkeit und Datenschutz
7.1 Alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen Informationen werden vertraulich behandelt und ausschließlich zur Erfüllung des Vertragszwecks genutzt.
7.2 Eine Offenlegung erfolgt nur, wenn gesetzlich oder durch Akkreditierungsstellen gefordert.
7.3 Personenbezogene Daten werden gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet.
8. Preise und Zahlungsbedingungen
8.1 Es gelten die vertraglich vereinbarten Preise bzw. die jeweils gültige Preisliste.
8.2 Zahlungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
8.3 Werden Audittermine vom Auftraggeber kurzfristig abgesagt (weniger als eine Woche vor Termin), kann das Regionlabüro ISO-ZERT International bis zu 50 %, bei weniger als 1 Tag 100 % der vereinbarten Vergütung berechnen.
9. Haftung
9.1 Das Regionlabüro ISO-ZERT International haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.
9.2 Bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
9.3 Eine Haftung für mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
10. Vertragsdauer und Kündigung
10.1 Der Vertrag tritt mit Auftragserteilung in Kraft und gilt bis zur Beendigung des Zertifikats oder ordentlichen Kündigung.
10.2 Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von sechs Wochen zum Quartalsende kündigen.
10.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt (z. B. Nichtmitwirkung, Zahlungsverzug, Verstoß gegen Zertifizierungsanforderungen).
11. Unteraufträge
Das Regionlabüro ISO-ZERT International ist berechtigt, qualifizierte Unterauftragnehmer (z. B. Auditoren) einzusetzen. Die Verantwortung für die Zertifizierungsentscheidung verbleibt stets beim Regionlabüro ISO-ZERT International .
12. Änderungen der Bedingungen
Änderungen dieser AGB können mit einer Frist von drei Monaten angekündigt werden. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb eines Monats nach Zugang, gelten sie als genehmigt.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Regionlabüros ISO-ZERT International .
13.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 01/2026
